Antrag

 

der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der PDS und der Fraktion der FDP

 

Änderungen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

I.

 

Die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juni 1998 (GVBl S. 154), zuletzt geändert durch Beschluss vom 29.11.2001 (GVBl S. 668), wird wie folgt geändert:

 

1.        § 14 (Aufgaben des Präsidenten) wird wie folgt geändert:

a)    In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „übrigen“ gestrichen.

b)   Absatz 4 wird durch folgende Fassung ersetzt:

„(4)  Der Präsident prüft die förmlichen Voraussetzungen der für das Abgeordnetenhaus bestimmten Vorlagen, Anträge und Anfragen. Er führt den damit verbundenen Schriftwechsel. Vorlagen, Anträge und Anfragen soll der Präsident zurückweisen, wenn sie gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen oder durch ihren Inhalt offenkundig der Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllt wird.“


 


2.        § 16 (Aufgaben der Beisitzer) Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„(1)                Die Beisitzer unterstützen den Präsidenten, führen die Redeliste, überwachen die Redezeit, kontrollieren bei Abstimmungen und Wahlen die Stimmabgabe, zählen die Stimmen und prüfen die Beschlussprotokolle.“

 

3.     § 21 (Aufgaben der Ausschüsse) wird wie folgt geändert:

 

a)       Die Absätze 2 und 3 werden gestrichen.

 

b)       Absatz 4 wird Absatz 2 und erhält folgende Fassung:              

„(4) Meinungsäußerungen der Ausschüsse binden das Abgeordnetenhaus nicht und befreien den Senat nicht von der Verantwortung für seine Maßnahmen.“

 

c)       Absatz 5 wird Absatz 3 und in Satz 2 wie folgt neu gefasst:

 

„Dazu ist der schriftliche Antrag eines Viertels ihrer Mitglieder oder einer Fraktion erforderlich.“

 

4.     § 26 (Verfahren in den Ausschüssen) wird wie folgt geändert:

 

a)    In Absatz 4 wird folgender Satz 2 angefügt:

 

„Diese sollen den Ausschüssen schriftlich vorgelegt werden.“

 

b)       In Absatz 5 Satz 4 werden die Worte „Presse und des Rundfunks“ ersetzt durch das Wort „Medien“.

 

c)       In Absatz 5 Satz 6 werden die Worte „Presse und Rundfunk“ ersetzt durch die Worte „Medien und Öffentlichkeit“.

 

5.     In § 27 (Berichterstattung der Ausschüsse) wird Absatz 3 wie folgt neu gefasst:

 

„(3)  Der für den Haushalt zuständige Ausschuss kann selbstständig Bericht erstatten und einen Beschluss empfehlen. Gleiches gilt für den für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten zuständigen Ausschuss, sofern dieser Gesetzesinitiativen rechtlich prüft.“


6.     § 32 (Überweisung an einen Ausschuss) wird wie folgt geändert:

 

a)       In Absatz 2 wird folgender Satz 5 angefügt:

 

„Liegt sechs Monate nach Überweisung einer Vorlage oder eines Antrags die Stellungnahme eines zur Mitberatung bestimmten Ausschusses nicht vor, so kann der federführende Ausschuss eine Beschlussempfehlung vorlegen.“

 

b)       Es wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:

 

„(3)  Eine Vorlage oder ein Antrag kann auch einem oder mehreren Ausschüssen unter Zuladung eines oder mehrerer Ausschüsse überwiesen werden. Die zugeladenen Ausschüsse nehmen an der Abstimmung nicht teil.“

 

7.     In § 39 (Anträge) Absatz 4 werden Satz 2 und der zweite Halbsatz von Satz 3 gestrichen.

 

8.     In § 40 (Änderungsanträge und Entschließungen) wird folgender neuer Absatz 4 angefügt:

 

„(4)  Änderungsanträge zu Staatsverträgen und Vorlagen über die Richtlinien der Regierungspolitik sind nicht zulässig.“

 

9.     § 51 (Fragestunde) wird wie folgt geändert:

 

a)       Absatz 4 Sätze 3 bis 5 erhalten folgende neue Fassung:

 

„Im Anschluss an die Beantwortung können bis zu zwei Zusatzfragen gestellt werden. Mindestens eine Zusatzfrage steht dem insoweit vorrangig zu berücksichtigenden Fragesteller zu; eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Abgeordnetenhauses gestellt werden. Die Zusatzfragen sollen nicht in Unterfragen gegliedert werden.“

 

b)       Absatz 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Nach Ende der Fragestunde gemäß Absatz 2 ruft der Präsident zu einer Spontanen Fragestunde auf, deren Dauer 30 Minuten nicht überschreiten darf.“

 

10.   In § 52 (Aktuelle Stunde) werden in Absatz 3 die Sätze 1 bis 3 wie folgt ersetzt:

 

„Jeder Fraktion steht eine Redezeit von 10 Minuten zu, die auf zwei Redner aufgeteilt werden kann.“

 

11.   § 59 (Tagesordnung) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

 

„(2)  Die Verhandlungsgegenstände werden in die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Sitzung aufgenommen. Jede Fraktion hat das Recht, von allen Verhandlungsgegenständen mit Ausnahme der Großen Anfragen bis zum Vortag einer Sitzung des Abgeordnetenhauses einen Verhandlungsgegenstand zu bestimmen, der entsprechend der Unterteilung der Tagesordnung als erster Verhandlungsgegenstand behandelt werden soll. Diese Verhandlungsgegen-stände werden jeweils abwechselnd nach Fraktionen in der Reihenfolge der Fraktionsstärken behandelt. Im Übrigen wird
über die Reihenfolge der Behandlung nach den Vorschlägen des Ältestenrates verfahren, soweit das Haus nichts anderes beschließt.“

 

12.   In § 62 (Aussprache) werden in den Absätzen 2 und 3 jeweils das Wort „Rednerliste“ ersetzt durch das Wort „Redeliste“.

 

13.   § 63 (Redeordnung) wird wie folgt geändert:

 

a)       Absatz 2 wird wie folgt ersetzt:

“(2) Zu Beginn der Aussprache erhält auf Verlangen je ein Sprecher jeder Fraktion das Wort. Es beginnen

a)       bei Vorlagen des Senats ein Sprecher der nicht am Senat beteiligten Fraktionen,

 

b)       bei der Aussprache über Anträge und Beschlussempfehlungen ein Sprecher der antragstellenden Fraktion; falls diese verzichtet, ein Sprecher der die Aussprache beantragenden Fraktion,

 

c)       bei Großen Anfragen ein Sprecher der anfragenden Fraktion,

 

d)       in der Aktuellen Stunde, bei Ausschussberichten gemäß § 21 Abs. 2, bei Ausschusszwischenberichten sowie bei auf die Tagesordnung gesetzten Vorlagen – zur Kenntnisnahme – und Mitteilungen – zur Kenntnisnahme – ein Sprecher der beantragenden Fraktion.

 

Berichterstattern kann vor Beginn der Aussprache das Wort erteilt werden.“


b)      Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt ersetzt:

 

„Im Übrigen bestimmt der Präsident die Reihenfolge der Redner unter Berücksichtigung der Wortmeldungen im Wechsel zwischen Sprechern der am Senat beteiligten Fraktionen und Sprechern der nicht am Senat beteiligten Fraktionen entsprechend ihrer Stärke.“

 

c)       In Absatz 8 werden folgende Sätze angefügt:

 

„§ 51 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz und Satz 3 gelten entsprechend. Die Dauer der Zwischenfragen wird auf die Redezeit nicht angerechnet. Das Gleiche gilt für die Beantwortung, soweit sie die Dauer von einer Minute nicht überschreitet.“

 

d)      Absatz 9 wird wie folgt ersetzt:

 

„(9) Im Anschluss an einen Debattenbeitrag kann der Präsident das Wort zu einer Zwischenbemerkung von höchstens drei Minuten erteilen; der Redner darf hierauf noch einmal mit bis zu drei Minuten Redezeit antworten.“

 

14.   § 64 (Rededauer) wird wie folgt geändert:

 

a)       In Absatz 1 Buchstabe b) werden die Worte „– Begründung und Besprechung –“ gestrichen.

 

b)       In Absatz 1 Buchstabe d) werden vor dem bisherigen Text die Worte „zur Begründung von Großen Anfragen fünf Minuten und“ eingefügt.

 

c)       In Absatz 7 wird das Wort „zehn“ ersetzt durch das Wort „fünf“.

 

15.   In § 74 (Allgemeines über die Wahlen) wird folgender Absatz 8 angefügt:

 

„(8)  Bei Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln ist eine Erklärung zur Abstimmung gemäß § 72 nicht zulässig.“

 

 

II.

 

Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin wird ermächtigt, die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der Neufassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen. Die Textfassung soll in geeigneter Weise der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen. Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses von Berlin wird aufgefordert, entsprechende Formulierungen zu erarbeiten.

 

Berlin, den 25. Februar 2004

 

Müller

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD

 

Zimmer

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU

 

Liebich

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS

 

Dr.   Lindner

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : Rechtgcxzqsq